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Tischler Teile I und II in Vollzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Manuelle und maschinelle Holzverbindungstechnik
Flächengestaltung
Oberflächengestaltugstechnik
Maschinenkunde
Unfallverhütung
CNC-Technik
Kunststoffverarbeitung Hinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Stundenlohnberechnung
Werkstoffkunde
Betriebsplanung
Betriebseinrichtung
Kulturgeschichte
CAD 2D/3D
Elektrofachkraft
VOB
Rechnen und Kalkulation Sie erwerben während des Kurses folgende Zusatzqualifikation:
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Tischlerhandwerk
Zur Meisterprüfung im Tischlerhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Tischlerhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Tischler/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 25.01.06) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.12.19 - 31.07.20 08:00 - 14:45 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
7600  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:1100 Stunden

mo. - do. 08:00 - 14:45 Uhr, fr. 08:00 - 13:00 Uhr

01.12.20 - 14.08.21
Di. und Sa.
7800  s.o.

Lehrgangsdauer:1100 Stunden

mo. - do. 08:00 - 14:45 Uhr & fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

01.12.21 - 29.07.22
Mi. und Fr.
7990  s.o.

Lehrgangsdauer:1100 Stunden

mo. - do. 08:00 - 14:45 Uhr, fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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