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Straßenbauer Teile I und II in Vollzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Straßenplanung
Vermessung
Kommunikation
Fachpraktische Übungen Hinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Kanalbau
Erdbau
Asphaltbauweisen
Fahrbahndimensionierung
AVA
Bauvertragsrecht
Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Umweltschutz
QM
Unternehmensmarketing
Betonbau
Verkehrssicherung Sie erwerben während des Kurses folgende Zusatzqualifikation:
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS99
Zur Meisterprüfung im Straßenbauerhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Straßenbauerhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Meister/in - Straßenbau (PrüfO vom 18.01.22) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.12.19 - 27.06.20 08:00 - 14:45 Uhr Ganztägig
Di. und Sa.
6950  Ruth-Dany-Weg 1
56598 Rheinbrohl

Lehrgangsdauer:970 Stunden

di. - sa. 08:00 - 14:45 Uhr

01.12.20 - 30.06.21 08:00 - 14:45 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
7190  s.o.

Lehrgangsdauer:970 Stunden

di. - sa. 08:00 - 14:45 Uhr

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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