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Maßschneider Teil II in Teilzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Schnittkonstruktion
Schnittzeichnen in natürlicher Größe
Betriebs-, Maschinen- und Werkzeugkunde
Maßnehmen und Anatomie
Werkstoff- und Materialkunde
Verarbeitungstechniken Hinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen.Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.Der praktische Unterricht findet in der Akademie der Kleidermacher in Moselkern statt.
Teil II - Fachtheorie:

Betriebsorganisation
Kalkulation
Fachrechnen
Unfall- und Arbeitsschutz
Kostümkunde
Fachzeichnen
Verkaufsgespräch und Kundenberatung
Arbeitsplan
Zuschneiden
Verarbeitungstechniken
Fertigungskunde
Zur Meisterprüfung im Maßschneiderhandwerk wird zugelassen

wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.Sofern keine berufsbezogene Gesellen- oder Abschlussprüfung abgelegt wurde ist eine mehrjährige fachbezogene berufliche Tätigkeit im Maßschneiderhandwerk dringend zu empfehlen.

Abschluss
Maßschneider/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 09.05.05) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
24.09.20 - 05.06.21 08:30 - 17:15 Uhr Ganztägig
Do. und Sa.
3990  St. Elisabeth Str. 2
56073 Koblenz

Lehrgangsdauer:500 Stunden

do. - fr. 08:30-17:15, sa. 08:30-13:45

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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