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Maurer und Betonbauer Teile I und II in Teilzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Entwurf
Planung
Kalkulation
Kommunikation
Fachpraktische Übungen Hinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Auftragsabwicklung
Baukonstruktion
Bauphysik
Bauchemie
Baustoffkunde
Betontechnologie
Statik
Vermessung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Baurecht (VOB)
Betonbau
Kundenakquise und -pflege
Zur Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Maurer- und Betonbauerhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Meister/in - Maurer- und Betonbau (PrüfO vom 18.01.22) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.09.19 - 17.04.21 08:00 - 14:00 Uhr WE Wochenende
Fr. und Sa.
6700  August-Horch-Str. 6
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:890 Stunden

fr. 16:00 - 20:00 Uhr, sa. 08:00 - 14:00 Uhr + 2 Wo. Blockunterricht

04.09.20 - 09.04.22 08:00 - 14:00 Uhr WE Wochenende
Fr. und Sa.
s.o.
6950  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:890 Stunden

fr. 16:00 - 20:00 Uhr, sa. 08:00 - 14:00 Uhr + 2 Wo. Blockunterricht

03.09.21 - 15.04.23 08:00 - 14:00 Uhr WE Wochenende
Fr. und Sa.
s.o.
7150  s.o.

Lehrgangsdauer:890 Stunden

fr. 16:00 - 20:00 Uhr, sa. 08:00 - 14:00 Uhr + 2 Wo. Blockunterricht

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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