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Maler und Lackierer Teile I und II in Vollzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte:
Teil I - Fachpraxis:

Technik und Gestaltung anhand von Projekten
Farbgestaltung am PC
KommunikationHinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Auftragsabwicklung mit Kalkulation
Recht
Normen und Baustellenführung
Betriebsführung und Betriebsorganisation mit fachbezogenem Personalwesen, Marketing und Arbeitssicherheit
Ermittlung der Betriebszahlen
Zur Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Maler- und Lackiererhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Maler/in und Lackierer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 29.06.21) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
01.10.19 - 27.03.20 08:00 - 15:15 Uhr Ganztägig
Di. und Fr.
6130  August-Horch-Str. 6
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:860 Stunden

mo. - fr. 08:00 - 15:15 Uhr

01.10.20 - 31.03.21 08:00 - 14:45 Uhr Ganztägig
Mi. und Do.
6350  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:860 Stunden

mo. - fr. 08:00 - 14:45 Uhr

01.10.21 - 31.03.22 08:00 - 14:45 Uhr Ganztägig
Do. und Fr.
6490  s.o.

Lehrgangsdauer:860 Stunden

mo. - fr. 08:00 - 14:45 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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