Inhalt
Inhalte
Teil I - Fachpraxis:
Behandlungskonzepte planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren
Fachliche Gespräche führen
Hautbeschaffenheit sowie Hautempfindlichkeit beurteilen und dokumentieren
Temporäre Haarentfernung (Depilation und Epilation)
Problemzonenbehandlung
Nichtmedizinische Ganzkörpermassagen
Gesichts- und Körperkonturierung
Kosmetische Hand- und Fußpflege Hinweis: Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:
Typen-/Kundenberatung
Pflegeempfehlungen
Behandlungstechniken in Abhängigkeit von Hautzuständen
Inhaltesstoffe kosmetischer Produkte
Make-up entwerfen
Behandlungsmethoden
Konzepte zur Gesungsheitsförderung erstellen
Fehlleistung und Haftung
Kundenberatung und -betreuung
Kosten- und Preisermittlung
Betriebsabläufe
Personalverwaltung
Marketingsmaßnahmen
Qualitätsmanagement
Lagerhaltung
Zur Meisterprüfung im Kosmetikerhandwerk wird zugelassen
wer eine Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat.
- Abschluss
- Kosmetiker/in (Ausbildungsberuf (BBIG), PrüfO vom 09.01.02) i