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Kosmetiker Teile I und II in Teilzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Behandlungskonzepte planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren
Fachliche Gespräche führen
Hautbeschaffenheit sowie Hautempfindlichkeit beurteilen und dokumentieren
Temporäre Haarentfernung (Depilation und Epilation)
Problemzonenbehandlung
Nichtmedizinische Ganzkörpermassagen
Gesichts- und Körperkonturierung
Kosmetische Hand- und Fußpflege Hinweis: Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Typen-/Kundenberatung
Pflegeempfehlungen
Behandlungstechniken in Abhängigkeit von Hautzuständen
Inhaltesstoffe kosmetischer Produkte
Make-up entwerfen
Behandlungsmethoden
Konzepte zur Gesungsheitsförderung erstellen
Fehlleistung und Haftung
Kundenberatung und -betreuung
Kosten- und Preisermittlung
Betriebsabläufe
Personalverwaltung
Marketingsmaßnahmen
Qualitätsmanagement
Lagerhaltung
Zur Meisterprüfung im Kosmetikerhandwerk wird zugelassen

wer eine Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat.

Abschluss
Kosmetiker/in (Ausbildungsberuf (BBIG), PrüfO vom 09.01.02) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.09.19 - 27.06.20 17:00 - 20:15 Uhr Abends
Mo. und Sa.
4200  St. Elisabeth Str. 2
56073 Koblenz

Lehrgangsdauer:420 Stunden

di. + do. 17:00 bis 21:00 Uhr

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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