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Karosserie- und Fahrzeugbauer Teile I und II in Teilzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Umformtechniken
Verbindungstechniken
Instandsetzungstechniken
Karosserie Richt- und Messsysteme
Lackiertechniken
Karosserie Kunststoffbearbeitung
Karosserie-Rückverform-Methoden
Karosserieteil-Anfertigung
WIG- und MAG-Schweißen
Fahrzeugsysteme und Diagnose
Fahrwerkssysteme
SchadenkalkulationHinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Instandhaltungs- und Instandsetzungstechnik
Elektrische Anlagen
Richtverfahren und Richtsysteme
Oberflächentechnik und Korrosionsschutz
Fügetechnik
Umformtechnik
Karosserie- und Fahrzeugbau
Werkstoff- und Verarbeitungskunde
Fachgebundene Vorschriften
Arbeitssicherheit
Umweltschutz
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Zur Meisterprüfung im Karosseriebauerhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Karosseriebauerhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Meister/in - Karosserie- und Fahrzeugbau (PrüfO vom 18.01.22) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.09.19 - 19.06.21 16:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Fr. und Sa.
5300  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:770 Stunden

fr. 16:00 - 20:15 + sa 08:00 - 15:00 Uhr

03.09.21 - 24.06.23 16:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Fr. und Sa.
s.o.
5640  s.o.

Lehrgangsdauer:730 Stunden

fr. 16:00 - 20:15 + sa 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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