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Installateur- und Heizungsbauer Teile I und II in Teilzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Ölbrennertechnik
Gasbrennertechnik
Grundlagen der Elektrotechnik
Rechnergestützte Gebäudeplanung (CAE)
Rechnergestützte Angebotskalkulation
Schweißlehrgang
Berechnung und Planung von Trinkwasser-, Heizungs-, Gas-, Lüftungs- und Abwassersystemen
Hinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Heizungstechnik
Sanitärtechnik
Gastechnik
Abwassertechnik
Lüftungstechnik
Regenerative Energien
Arbeitsrecht
Arbeitsplanung
Arbeitsvorbereitung
Kalkulation
Sie erwerben während des Kurses folgende Zusatzqualifikationen:
Sachkunde Öllagerung nach §19I WHG
Sachkunde SHK Fachbetrieb für Sicherheit und Hygiene in der Trinkwasserinstallation
Zur Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerkhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
16.08.19 - 30.06.21 15:30 - 20:15 Uhr Nachmittags
Mi. und Fr.
7400  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:1050 Stunden

fr. 15:30 - 20:15 Uhr & sa. 08:00 - 15:00 Uhr

20.08.21 - 08.07.23 15:30 - 20:15 Uhr WE Wochenende
Fr. und Sa.
7840  s.o.

Lehrgangsdauer:1050 Stunden

fr 15:30 - 20:15 Uhr, sa 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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