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Friseur Teile I und II in Teilzeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalte
Teil I - Fachpraxis:

Haar- und Hautbeurteilung
Haarpflege und Frisurengestaltung
Haarschneidetechniken
Damenhaarschnitt am Medium
Dauerwelle
Faconhaarschnitt
Hochstecken
Kundenberatung
Frisuren
Make-up
Herrenhaarschnitte am Medium
Pflegende Kosmetik
Nagelpflege
Nageldesign Für den Unterricht werden folgende Modelle benötigt:
3 Tage Projekt-Damenmodell
Je 1 Tag Projekt Herrenmodell/Dauerwelle/Facon-HerrenmodellHinweis:Es wird in der Regel vorausgesetzt, dass die Teilnehmer die Anforderungen im Teil I (fachpraktisches Arbeiten) durch ihre betriebliche Tätigkeit erfüllen. Sofern fachpraktische Unterrichtsteile im Stoffplan vorgesehen sind, kann lediglich eine Auffrischung bestimmter Fertigkeiten erfolgen.
Teil II - Fachtheorie:

Entwicklung Salonkonzept
Planung Betriebsablauf
Personalführungskonzepte
Marketing
Qualitätsmanagement
Informations- und Kommunikationssysteme
Kostenermittlung
Kalkulation
Schwächenanalyse
Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Chemische Abläufe
Biologische Grundlagen
Haar und Haut
Kosmetik
Form- und Farbgestaltung
Zur Meisterprüfung im Friseurhandwerk wird zugelassen

wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Friseurhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Abschluss
Friseur/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 05.07.22) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
14.09.20 - 28.07.21 08:00 - 20:15 Uhr Ganztägig
Mo. und Mi.
4750  St. Elisabeth Str. 2
56073 Koblenz

Lehrgangsdauer:450 Stunden

mo. 08:00 bis 15:00 Uhr & mi. 17:00 bis 20:15 Uhr

13.09.21 - 30.06.22 08:00 - 20:15 Uhr Ganztägig
Mo. und Do.
4750  s.o.

Lehrgangsdauer:450 Stunden

mo. 08:00 bis 15:00 Uhr & mi. 17:00 bis 20:15 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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