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Datenschutzbeauftragter

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Nach dem neuen Datenschutz hat jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.
Diese/r interne Beauftragte darf nicht Partner oder Gesellschafter des Unternehmens sein. Sollte in Ihrem Unternehmen keine geeignete Person zur Verfügung stehen, kann auch eine externe/r Beauftragte/r bestellt werden.
Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Ausübung der Position der/des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Vorschriften und deren Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Inhalte

Einführung und Überblick über das Datenschutzrecht
EU-Recht/Bundesrecht
Bundesdatenschutzgesetz
Arbeitnehmerdatenschutz
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Rechte und Pflichten
Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Wald, Tel. 0261 398-206 oder an Herrn Rolf Müller, Tel. 0261 398-252

Sonstiges Merkmal
Datenschutzbeauftragte/r i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
17.09.19 - 18.09.19 09:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
350  St. Elisabeth Str. 2
56073 Koblenz

Lehrgangsdauer:16 Stunden

Di + Mi von 09:00 - 16:00 Uhr

24.03.20 - 25.03.20 09:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
s.o.
350  s.o.

Lehrgangsdauer:16 Stunden

di + mi, 09:00 - 16:00 Uhr

22.09.20 - 23.09.20 09:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Di. und Mi.
s.o.
350  s.o.

Lehrgangsdauer:16 Stunden

di + mi, 09:00 - 16:00 Uhr

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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