Inhalt
Sachkundiger und möchten die methodische Kompetenz erhalten, Arbeitsmittel selbst qualifiziert zu prüfen.
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Wir bieten Ihnen die Vermittlung der Kenntnisse um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes im Kfz-Betrieb gerecht zu werden. Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln sind in jedem Kfz-Betrieb zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfungen werden von prüfberechtigten Personen wie z. B. der befähigten Person in unterschiedlichen Intervallen, die der Arbeitgeber/Betreiber festlegt, durchgeführt. Die Prüfungen zählen dabei unter anderem zu den vom Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Zudem können Kosten durch fremdvergebene Wartungsarbeiten im Kfz-Betrieb reduziert werden.
Theoretischer Teil
Europäische und nationale Gesetzgebung: Arbeitsschutz/Rahmenrichtlinie 89/391/EWG Maschinenrichtlinie 42/2006/EG CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung Gefahrstoffverordnung
Verpflichtungen der Arbeitgeber (Prüfarten, Prüffristen)
Definition ¿Befähigte Person¿
Prüfpflichtige Arbeitsmittel in Kfz-Betrieben
Praktischer Teil
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation
Prüfung von Arbeitsmitteln und deren Dokumentation
Prüfung von kraftbetriebenen Hebebühnen
Prüfung von kraftbetätigten und ferngesteuerten Fenstern, Türen und Toren
Motor-/ Getriebeheber