Abgas-Untersuchung G-Kat und Diesel Pkw bis 7,5 t mit OBD
Dieses Angebot ist abgelaufen.
Inhalt
Fahrzeuge mit geregeltem Abgaskatalysator sowie Dieselfahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen regelmäßig zur Abgasuntersuchung (AU) in den Werkstätten vorgeführt werden. Nur anerkannte Werkstätten, die ihre Mitarbeiter für die Abgasuntersuchung geschult haben, dürfen die AU durchführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der Abgasuntersuchung alle drei Jahre neu abgelegt werden. Das Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Koblenz ist eine vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks anerkannte AU-Schulungsstätte und führt Prüfungslehrgänge für Katalysator und Dieselfahrzeuge sowie zweitägige Kombi-Kurse für G-Kat und Dieselfahrzeuge durch. Die Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Stoffpläne und die zur Einhaltung notwendigen Vorschriften sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge werden von der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes überwacht. Die Teilnehmer erhalten mit der Einladung zum Lehrgang das für die Schulung verwendete Handbuch zur intensiven Vorbereitung und nach bestandener Prüfung die Teilnahmebescheinigungen in zweifacher Ausfertigung sowie das Zertifikat über die abgelegten Prüfungen ausgehändigt. Die Anmeldungen für die AU-Schulungen sind rechtzeitig mit Angabe des entsprechenden Lehrganges an die Handwerkskammer Koblenz zu richten. Folgende AU-Schulungen werden in Koblenz angeboten: Einzelschulung (1Tag, Gebühr: 285 Euro) A-Schulung: G-Kat mit OBD B-Schulung: Pkw-Diesel bis 7,5 t mit OBD C-Schulung: Lkw-Diesel ab 2,8 t mit OBD Kombi-Schulungen (2 Tage) A/B-Schulung: Gebühr 470 Euro B/C-Schulung: Gebühr: 470 Euro A/B/C-Schulung: Gebühr: 575 Euro Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung nicht verliert.
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.