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Gärkontrolle mit dem Biegeschwinger

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ansprechpartner:
Bernhard Schandelmaier, Tel.: 06321/671-293, Fax: 06321/671-375, E-Mail: bernhard.schandelmaier@dlr.rlp.de
Inhalt:
Das Seminar wendet sich an alle die die Gärkontrolle pfiffig beschleunigen wollen und mehr als 20 Gärungen pro Jahr kontrollieren. Die traditionelle Gärkontrolle wird von vielen Praktikern als sehr zeitintensiv empfunden. Der Biegeschwinger benötigt für eine Probe nur eine Minuten. Das Seminar beinhaltet eine kurze theoretische Einführung zur Gärkontrolle und zur Berechnung des Restzuckergehaltes während der Gärung. Es folgen praktische Übungen zumUmgang mit dem Biegeschwinger und zur Programmierung von RFID-Tags. Es werden Messungen durchgeführt und aus den gewonnenen Daten nach der Übertragung auf den PC eine Gärkurve erstellt.
Soweit vorhanden bringen Sie bitte zum Seminar einen eigenen Biegeschwinger und/ oder ein Laptop mit Microsoft Excel (mind. Version 2007) mit. So kann mit einer vom DLR Rheinpfalz erstellten Datei zur Gärkontrolle auf dem eigenen Laptop gearbeitet werden.
Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl empfiehlt sich eine baldige Anmeldung.
Termin: Dienstag, 16.07.2019Uhrzeit: 14:00 - 16:00 Uhr
Referent: Bernhard Schandelmaier (DLR Rheinpfalz, Institut für Weinbau und Oenologie)
Kosten: 30,– EUR
Anmeldung via Email: Petra.Jendrzejowski@dlr.rlp.de
Anmeldeschluss: 08.07.2019Max. 15 Teilnehmer

Veranstaltungsort ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Rheinpfalz -, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr.
Es wird um Anmeldung gebeten unter Tel. 06321/671-438 (Frau Jendrzejowski), per Fax 06321/671-375 (z. H. Frau Jendrzejowski), email: petra.jendrzejowski@dlr.rlp.de oder per Post an die o. g. Adresse.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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