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Zusätzliche Betreuungskraft nach § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Verantwortungsbewusst und kompetent ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) versorgen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Sie motivieren, unterstützen und begleiten Pflegeempfänger* beim Malen, Basteln, Kochen, Backen, Lesen und Vorlesen, Bewegungsübungen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen sowie handwerklichen Arbeiten. Sie sind eine echte Stütze der examinierten Kräfte und wichtiger Begleiter älterer und pflegebedürftiger Menschen.

  • Elementare Fürsorge und Betreuung - Recht und Sicherheit - Lebenswelten dementer Menschen - Interaktion und Beschäftigung

Abschluss: Diese Qualifizierung berechtigt zur Anerkennung nach § 53c SGB XI Zertifikat der DEKRA Akademie 'Zusätzliche Betreuungskraft nach § 53c SGB XI ' mit interner Prüfung (Schriftlich)

Gültigkeit: Unbegrenzt - beachten Sie darüber hinaus bitte im anschließenden Beschäftigungsverhältnis die Pflicht zur regelmäßigen jährlichen Fortbildungen.

Zielgruppe: Diese Qualifizierung richtet sich an Menschen, die - Freude an der Arbeit mit älteren Menschen haben, - Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im sozial-pflegerischen Bereich mitbringen, - Bereits durch die Betreuung von Angehörigen Erfahru

Voraussetzungen: - Ausreichende Deutschkenntnisse - Gesundheitliche Eignung - Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit - Nachweis eines Orientierungspraktikums im Umfang von 40 Stunden in einer vollstationären (Pflege

Grundlage(n): Richtlinien nach § 53 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Mindestteilnehmerzahl: 1

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Sonstiges Merkmal
Pflegehelfer/in [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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