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Resilienz und Erholung - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Unter Resilienz, der "seelischen Widerstandskraft", versteht man die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der psychischen Gesundheit während oder nach belastenden Lebensereignissen. Resilienz im pflegerischen Berufsalltag ist für beide Seiten - Betreuende und Betreute - bedeutungsvoll. Dieses Seminar thematisiert praxisnah die theoretischen Hintergründe des Resilienzkonzeptes und greift aktuelle Erkenntnisse der Resililienzforschung auf, um diese im Berufsalltag sicher anwenden zu können. Der Wichtigkeit von Erholung und der hierfür notwendigen Erholungsphasen kommt in diesem Seminar besondere Aufmerksamkeit zu.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Ordnen und Priorisierung der Praxiseindrücke - Resilienz und psychologische Schutzfaktoren - Aktivierung und Stärkung von Widerstandskräften - Grundhaltungen von Personen mit hoher Resilienz - Krisen und Herausforderung

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie 'Resilienz und Erholung - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI'

Gültigkeit: 1 Jahr

Zielgruppe: - Betreuungsassistenten* nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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