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Grundlagenvertiefung - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Betreuungsassistenten* in Beschäftigung müssen gemäß den Richtlinien nach § 53c Sozialgesetzbuch XI (ehemals 87b SGB XI) zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen jährlich 16 Stunden Fortbildung absolvieren. Die Seminare dieser Fortbildungsreihe richten sich an Betreuungsassistenten und Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten. Ziel dieser Fortbildung ist es, sich mit der Rolle als Betreuungsassistent auseinanderzusetzen. Die Teilnehmer reflektieren und hinterfragen Situationen, mit denen sie im Berufsalltag konfrontiert werden und können Schweregrade der Demenz verstehen. Sie sind in der Lage integrative Validation in ihr berufliches Handeln mit einzubeziehen und Beschäftigungen für Demenzerkrankte in die Praxis umzusetzen.

  • Reflexion der beruflichen Praxis - Vertiefung der Kenntnisse über Demenzerkrankungen - Arbeitstechniken und Methoden zur Biografiearbeit - Integrative Validation nach Nicole Richard - Beschäftigungsmöglichkeiten

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit: 1 Jahr

Zielgruppe: Betreuungsassistenten nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. 11. 2016)

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Sonstiges Merkmal
Auffrischung (Lernzielniveau) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

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