Inhalt
Betreuungsassistenten* in Beschäftigung müssen gemäß den Richtlinien nach § 53c Sozialgesetzbuch XI (ehemals 87b SGB XI) zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen jährlich 16 Stunden Fortbildung absolvieren. Die Seminare dieser Fortbildungsreihe richten sich an Betreuungsassistenten und Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten. Ziel dieser Fortbildung ist es, sich mit der Rolle als Betreuungsassistent auseinanderzusetzen. Die Teilnehmer reflektieren und hinterfragen Situationen, mit denen sie im Berufsalltag konfrontiert werden und können Schweregrade der Demenz verstehen. Sie sind in der Lage integrative Validation in ihr berufliches Handeln mit einzubeziehen und Beschäftigungen für Demenzerkrankte in die Praxis umzusetzen.
- Reflexion der beruflichen Praxis - Vertiefung der Kenntnisse über Demenzerkrankungen - Arbeitstechniken und Methoden zur Biografiearbeit - Integrative Validation nach Nicole Richard - Beschäftigungsmöglichkeiten
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: 1 Jahr
Zielgruppe: Betreuungsassistenten nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) Pflege(hilfs)kräfte, die mit Demenzerkrankten arbeiten
Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse
Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. 11. 2016)
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer