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Gefährdungsbeurteilung - Qualifizierung zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Arbeitgeber wissen: Ihr wichtigstes Kapital sind leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind darum zentrale Managementaufgaben. Dass auch die Psyche eine entscheidende Rolle beim Erhalt der Gesundheit spielt, ist heute unbestritten. Die Gründe, weshalb es sinnvoll ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, gehen weit über die gesetzliche Pflicht hinaus. Denn wer psychische Belastungen im Arbeitsumfeld kennt und bewusst eingrenzt, sorgt damit für motivierte, leistungsfähige und gesündere Mitarbeiter. Welche Schritte die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen umfasst, worauf es zu achten gilt, und was die rechtliche Grundlage dafür ist, ist Thema dieses Seminars.

Was ist überhaupt psychische Belastung? Grundbegriffe und das Belastungs-Beanspruchungsmodell Gesetzliche Grundlage der psychischen Gefährdungsbeurteilung? die wichtigsten Gesetze und Vorschriften Rechtliche Konsequenzen: was droht bei nicht-durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung? Gute Gründe für die psychische Gefährdungsbeurteilung- Welche Vorteile habe ich davon? Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Die Psychische Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt -und worauf es dabei ankommt.

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit: Es wird empfohlen, bei Änderungen der Vorschriften Auffrischungskurse zu besuchen

Zielgruppe: Führungskräfte und Beschäftigte eines Unternehmens, die mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu tun haben. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, BetriebsärztInnen, Betriebsräte, Personalräte.

Voraussetzungen: - keine besonderen Voraussetzungen

Grundlage: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen (§ 5f ArbSchG). Diese Pflicht ist unabhängig von Unternehmensgröße und Branche.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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