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Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO. Die DEKRA Akademie bietet die Möglichkeit, diese Sachkunde als ersten Schritt im Sinne einer Einstiegsqualifizierung über den Weg der zertifizierten Teilqualifikationen (TQ) zu erlangen. Dieses Teilqualifizierungsmodul TQ1 deckt einen klar definierten Bereich aus dem Aufgabengebiet und dem Ausbildungsrahmenplan ab, somit ist eine sogenannte 'Zweitverwertbarkeit' möglich und kann sofort in die tägliche Aufgabenstellung am Arbeitsplatz mit einfließen. Die Grundlage bildet das bundeseinheitlich standardisierte Teilqualifizierungskonzept 'Schritt für Schritt zur Service-/Fachkraft für Schutz und Sicherheit', erstellt im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und 2011 veröffentlicht. Nach Absolvierung aller Teilqualifizierungsmodule (TQ1-TQ4 oder TQ1-TQ6) in Verbindung mit einer Beschäftigung im jeweiligen Fachbereich, kann die Zulassung zur IHK-Externenprüfung beantragt werden. Folgende IHK-Berufsabschlüsse sind möglich: - Servicekraft für Schutz und Sicherheit (TQ1-TQ4) - Fachkraft für Schutz und Sicherheit (TQ1-TQ6).
TQ1 - Personen und Objekte schützen (Einstiegs-Teilqualifizierung) a) Kontrolle und Überwachung von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Objekten - Selbstständige Kontrolle und Überwachung von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Objekten - Befolgung von Dienstanweisungen und Vorgaben des Kunden - Erstellen von Ausweisen und Anmeldung von Personen - Begleitung von Personen und Fahrzeugen - Berücksichtigung aller relevanten Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz - Anwendung der Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes b) Feststellung und Bewertung von Alarmmeldungen/Störungen/Vorfällen und Veranlassung, Durchführung und Überwachung folgender Maßnahmen - Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen - Feststellung und Bewertung von Störungen und Vorfällen - Veranlassung und Überwachung von folgenden Maßnahmen (Alarm- und Interventionsdienst) - Selbstständiges Durchführen von Maßnahmen (Erste Hilfe, Mitwirkung bei betrieblichen Ermiten von Alarmprotokollen und Besucherlisten - Erstellen von Meldungen und Berichten - mündlich und schriftlich e) Betriebliche Qualifizierung zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte in den Einsatzbereichen - Revierdienst - Torkontroll-/Empfangsdienst - Post
Abschluss: Kompetenzfeststellung durch die DEKRA Akademie und die zuständige IHK sowie die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
Zielgruppe: Arbeitsuchende
Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: Nicht erforderlich Berufspraxis: Berufspraxis im Bereich Sicherheit wünschenswert Ausnahmeregelung: Ausnahmeregelung in Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger S
Grundlage: Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit, § 34a GewO
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschluss
- Fachkraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i