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Zweitägige Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI i.V. mit § 43 b SGB XI vorher § 87 b SGB XI) und andere Interessenten in der sozialen Arbeit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Richtlinien nach § 53c SGB XI (vorher § 87b Abs. 3 SGB XI) zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016 schreiben eine regelmäßige Fortbildung der Betreuungskräfte vor. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Betreuungskräfte als Anforderung an ihre Qualifizierung nachweisen, mindestens einmal jährlich zwei Tage eine Fortbildungsmaßnahme besucht zu haben.

Inhalte:

  • Reflexion der beruflichen Praxis
  • Erfahrungsaustausch anhand von Fallbeispielen
  • Aktualisierung des Wissens
  • Betreuungsangebote gestalten und umsetzen

Mit diesem Seminar decken Sie zum einen die Forderungen seitens des Gesetzgebers ab, zum anderen bietet Ihnen diese Fortbildung neben der Aktualisierung Ihres Wissens auch die Reflexion Ihrer beruflichen Praxis.

Auf Ihre Bedarfe zur inhaltlichen Ausgestaltung des Punktes "Betreuungsangebote gestalten und umsetzen" gehen wir im Rahmen der Veranstaltung gerne ein.

Zielgruppe: Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI i.V. m. § 43b SGB XI (vorher § 87b SGB XI), Alltagsbegleiter, Betreuungsassistenten, Mitarbeiter im Sozialen Dienst und andere Interessenten, die praktisch betreuen.

Anmeldeschluss: 30.09.2019

Dozent/in: Ansprechpartner: Gabriele Heinrich M.A. | Dozentin: Gila Reible

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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