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Zusatzqualifikation Pflegedienstleitung im ambulanten Dienst

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ambulante Pflege genießt in der Versorgung älterer und kranker Menschen eine hohe Priorität, weil sie ihnen ermöglicht, ohne Einschränkungen in der Versorgung weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Um die Qualität der ambulanten Leistungen zu sichern und gleichzeitig einen Pflegedienst auch wirtschaftlich zu führen, bedarf es zum einen fachlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, zum anderen einer hohen sozialen und methodischen Kompetenz.

Inhalte:

  • Personalwirtschaft und Mitarbeiterführung
  • Kostenrechnung/Controlling
  • Qualitätsmanagement und -sicherung
  • MDK Qualitätsmanagement

Mit dieser Weiterbildung werden Sie befähigt, alle Aufgaben einer Pflegedienstleitung im ambulanten Dienst wahrnehmen zu können. Sie begegnen Ihren täglichen Anforderungen sicherer und fördern die Weiterentwicklung der Leistungsprozesse in der Pflege. Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit steigern Sie durch die Werkzeuge, mit denen die Weiterbildung Sie vertraut macht.

Zielgruppe: Fachkräfte aus dem Gesundheits-, Rehabilitations- und Sozialbereich. Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme ist das erfolgreiche Absolvieren der Weiterbildung Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung oder eines vergleichbaren Studiums

Anmeldeschluss: 09.04.2019

Dozent/in: Ansprechpartner: Gabriele Heinrich M.A. | Dozent: Fachdozenten aus den Disziplinen Pflege, Recht, Sozialrecht und Case Management

Abschluss
Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Förderungsart
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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