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Umsetzung des Expertenstandards "Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege"

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Mit dem 2008 in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards auf die Vertragspartner auf Bundesebene übertragen. Vertragspartner auf Bundesebene sind die Vertreter von Pflegeinrichtungen und die Pflegekassen.

Expertenstandards werden künftig für alle Pflegeheime und Pflegedienste verbindlich.
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ wurde im März 2014 konsentiert. Derzeit wird der Expertenstandard-Entwurf in aus gewählten Pflegeeinrichtung modellhaft implementiert. Mit dem Ergebnis der Implementierung ist bis Ende 2017 zur rechnen.

Inhalte: Nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird der Expertenstandard im Januar 2018 voraussichtlich eingeführt wird.

  • Vorstellung des Expertenstandards: Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene
  • Diskussion zur Einführung und praxisorientierten Anwendung des Standards
  • Workshop zur praxisorientierten Umsetzung der Mobilitätsförderung durch Bewegungskonzepte und mobilitätsfördernde Hilfsmittel
  • Maßnahmenplanung und Evaluation zur Mobilitätsförderung

Im Seminar erfahren Sie neben den Inhalten des Standards praktische Hinweise und Tipps zur Einführung des Expertenstandards in Ihrer Einrichtung. Gemeinsam zeigen wir auf, wie Sie Ihr vorhandenes pflegerisches Wissen zur Mobilitätsförderung einsetzen. Sie haben die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch mit Kolleginnen und Kollegen Ihrer Arbeitsbereiche.

Zielgruppe: Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Stations-, Gruppen-, Wohnbereichsleitungen, Qualitätsbeauftragte und interessierte Pflegefachkräfte in der stationären und ambulanten Altenhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheit- und Krankenpflege.

Anmeldeschluss: 15.10.2019

Dozent/in: Ansprechpartner: Tanja Vogt | Peter Merz

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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