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Heilpraktiker/in - Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerüberprüfung

Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerüberprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker/zur Heilpraktikerin

Abschluss: institutsinterne Prüfung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
d. h. zur amtsärztlichen Überprüfung: Hauptschulabschluss, Mindestalter bei der Meldung zur Prüfung: 25 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsattest

Lehrgangsinhalte:
u. a. Zelle, Gewebe, allgemeine Pathologie - Bewegungsapparat - Verdauungssystem - Herz, Kreislauf - Atemorgane - Niere, Harnorgane - Nervensystem - Hormonsystem - Blut- und Lymphsystem - Sinnesorgane - Haut und Mikrobiologie - Infektionsschutzgesetz, Infektionskrankheiten - Geschlechtskrankheiten - Notfälle - Gesetzeskunde - Untersuchungstechniken - Injektionstechniken und Labordiagnostik

- Lehrgangsmaterial:

28 Lehrbriefe in Verbindung mit Fachbüchern, deren Kosten nicht im Lehrgangspreis enthalten sind

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 16 Monate, gesamt 550 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 28 Lehrbriefe in Verbindung mit Fachbüchern, deren Kosten nicht im Lehrgangspreis enthalten sind

Begleitender Unterricht: zwei 3-tägige Wochenendseminar

  • Nah-Unterricht: 48 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5114918

Die Gesundheitsämter erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

Abschluss
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2200 
16 Raten zu 137 EUR
Fernunterricht

16 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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