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Touristikfachkraft (IST)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Tourismus, Tourismusrecht, Vertrieb und Produktion im Tourismus sowie touristische Leistungsträger

Abschluss: institutsinteren Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Schulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder (Fach-)Hochschulreife und mehrjährige Berufserfahrung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Online-Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen Tourismus, Einführung in Länderkunde, Zielgebietsinformationen zu ausgewählten Nah- und Fernzielen, Drei-Lettercodes, Organisation im Reisebüro, Reservierungsprogramme, Reservierungsprogramme im Reisebüro, Aufgaben eines Reiseberaters, Digitale Trends im Tourismus, Rechtsgrundlagen für Touristiker, Verkaufserfolg durch Kundenorientierung, Beschwerdemanagement, deutscher Reiseveranstaltermarkt, Reiseverkehrsträger, Marktstrukturen in der Hotellerie, Destinationsmangement

- Lehrgangsmaterial:

11 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 11 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: zwei Webinare zu je 90 Minuten sowie 9 Online-Vorlesungen zu je 15-20 Minuten

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7327818

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Touristik [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1680 
10 Raten zu 168 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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