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Bachelor - Soziale Arbeit

Soziale Arbeit (B.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Soziale Arbeit

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe § 54 Abs.3 Satz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes und Studienordnung der DIPLOMA Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Methodik - Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit - Ethische und sozialphilosophische Grundlagen der Sozialen Arbeit - Politische Grundlagen der Sozialen Arbeit - Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit - Soziale Arbeit im kulturellen Kontext - Verwaltung, Organisation & Management in der Sozialen Arbeit - Pädagogische Grundlagen für Soziale Arbeit - Einführung in Pychologie, Soziologie und Medizin für Soziale Arbeit - Kommunikation - Theorie-Praxis-Projekt
alternativ zur Wahl: Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Psychosoziale Beratung und Gesundheit - Medienpädagogik

- Lehrgangsmaterial:

Module, 3 Wahlpflichtmodule

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 48 Monate, gesamt 4128 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module, 3 Wahlpflichtmodule

Begleitender Unterricht: 100-tägiges Praktikum und 66 Tage Präsenz (1640 Std.)

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 179318

es können 180 ECTS erworben werden

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10071 
48 Raten zu 197.00 EUR - Prüfungskosten: 615.00 EUR
Fernunterricht

48 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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