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Heilpraktiker/in für Gesundheitsfachberufe - Sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis

Sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis für Gesundheitsfachberufe

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Überprüfung zur Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Osteopathie, Podologie

Abschluss: institutsinterne Prüfung, die zur Antragstellung bei der entsprechenden Behörde berechtigt

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung als Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Osteopath/in, Podologe/Podologin

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Hauptschulabschluss, Mindestalter 25 Jahre, abgeschlossene Ausbildung in o. g. Gesundheitsberuf

Lehrgangsinhalte:
u. a. Bewegungsapparat - Atemorgane - Hormonsystem - Blut und Lymphe - Sinnesorgane - HNO - Haut - Pathologie - mikrobiologische Grundlagen - Urogenitaltrakt - Neurologie und Psychatrie - Infektionsschutzgesetz - Gesetzeskunde - Labortechnik - Anamnese und Untersuchung

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 232 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ein 1-tägiges Seminar wird angeboten

  • Nah-Unterricht: 7 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5115018

Die zuständige Behörde erhebt Prüfungsgebühren.

Abschluss
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 650 
9 Raten zu 72.22
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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