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Pflanzenheilkunde für Tiere

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung umfassender Kenntnisse über Tierpflanzenheilkunde um Behandlungen von Tieren nach Grundsätzen der Pflanzenheilkunde durchführen zu können

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
gute Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre, Vertrautheit mit Erhebungen von Befunden und Durchführung von Allgemeinuntersuchungen von Tieren; Lehrgang wendet sich insbesondere an Tierheilpraktiktiker/innen und Tierärztinnen/-ärzte aber auch an Tierbesitzer/innen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme am begleitenden Unterricht

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen: u. a. Pflanzenmonografien, rechtliche Voraussetzungen, Sammeln, Trocknen, Aufbewahren von Pflanzen - Zubereitungsarten - Erkrankungen Magen-Darm-Trakt und Augen - Erkrankungen Haut, Verletzungen, Ohren - Erkrankungen Niere, Harnblase - andere Naturheilverfahren mit Pflanzen

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ein zweitägiges Seminar (Sa/So) in Wuppertal oder Sindelfingen oder online

  • Nah-Unterricht: 7 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7330318

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 510 
6 Raten zu 85 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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