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Ohrakupunktur in der TCM

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen über Ohrakupunktur und Ohrakupressur gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Ausübung der Heilkunde in der ärztlichen, naturheilkundlichen und physiotherapeutischen Praxis

  • Zur Anwendung von Ohrakupunktur ist eine Heilbefugnis erforderlich.

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss, TCM-Vorkenntnisse oder Verpflichtung zur Teilnahme am begleitenden Unterricht; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
u. a. Anatomie des Ohres - Repräsentations- und Projektionsareale der Ohrakupunktur - ECIWO - Mikrosystem Ohr - chinesische Ohrpunkte - Behandlungstechniken - ausgewählte Krankheitsbilder - energetische Diagnostik und Behandlung des Iliosakralgelenkes (ISG) und des Atlantooccipitalgelenkes (AOG)

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, 1 Lernanleitung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 64 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, 1 Lernanleitung

Begleitender Unterricht: ein kostenpflichtiges Praxisseminar, das für Teilnehmende ohne TCM Vorkenntnisse verpflichtend ist; weitere Informationen dazu beim Institut

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7333618

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 580 
3 Raten zu 120 EUR, Nah-Kurskosten: 150 EUR, sonstige Kosten: 70 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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