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Master - IT-Sicherheit und Forensik

Master-Studiengang IT-Sicherheit und Forensik (M.Eng.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Engineering im Studiengang IT-Sicherheit und Forensik

Abschluss: Master of Engineering (M. Eng.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Informatik mit mind. 210 Leistungspunkten und mind. 1-jährige einschlägige Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Einführung in die IT-Sicherheit und Forensik - Netzwerk- und Sicherheitsmanagement - Kryptografische Methoden und Anwendungen - Rechtliche Grundlagen der IT-Sicherheit & Forensik - Angewandte Biometrische Systeme - Kryptoanalyse - Sicherheit im Cloud Computing - Forensik in Betriebs- und Anwendungssystemen - Compliance Manager Datenschutz - Industrial Internet Security - Systemanalyse und -härtung - Visuelle Analysemethoden für forensische Daten - Kriminalpsychologie - Ethische Probleme in der Informationstechnologie - Master-Seminar - Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Module - es werden 90 Credit Points erworben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2270 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 22 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module - es werden 90 Credit Points erworben

Begleitender Unterricht: 15 Tage

  • Nah-Unterricht: 120 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 178218

Monatliche Ratenzahlung möglich, zzgl. Ratenzahlungsgebühr je Semester.

Abschluss
Master of Engineering (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11800 
8 Raten zu 1475.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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