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Bachelor - Kindheitspädagogik

Kindheitspädagogik (B.A.) 180 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Kindheitspädagogik

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) mit zusätzlicher Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin"

Teilnahmevoraussetzungen:
allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe § 54 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes und Studienordnung der DIPLOMA Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Grundlagen der Pädagogik der Kindheit - Differenzierte Grundlagen der Pädagogik der Kindheit - Beobachtung, Dokumentation, Förderung - Handlungskompetenz: Anregung kindlicher Spieltätigkeit - Bildungsbereich: Sprache - Methodik - Bildungsbereich: Mathe, Natur und Umwelt - Professionalisierung: Biografie und Qualität - Recht und Transition - Kommunikation - Krippenpädagogik - Weiterentwicklung des frühpädagogischen Handlungsfeldes - Professionalisierung: Bildungspartnerschaft - Praxisphase und reflexive Praxisbegleitung - Bachelor Thesis

- Lehrgangsmaterial:

15 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 48 Monate, gesamt 4128 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Module

Begleitender Unterricht: 100-tägiges Praktikum und 62 Tage Präsenz (484 Std.)

  • Nah-Unterricht: 484 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 179218

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10231 
48 Raten zu 197 EUR, Prüfungskosten: 775 EUR
Fernunterricht

48 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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