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Kalligrafie

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlungen von Kenntnissen über das Thema Kalligrafie, der Gestaltungsmöglichkeiten, Techniken, Materialien und den Anwendungsgebieten

Abschluss: institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen; der Lehrgang richtet sich an gestalterische Berufsgruppen: z.B. Medien-, Kommunikations- und Grafikdesigner*innen, Typografen*innen, Hochzeitsplaner*innen, Desktoppublisher, Buchgestalter*innen und Verlagshersteller*innen oder bildende Künstler*innen, Autoren*innen und Illustratoren*innen; Technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Blockschrift, Antiqua und Kursive, Unziale und Halbunziale, Gotische Textur und Schwabacher Schrift, Fraktur und Bastarda, Rotunda und Copperplate, Pinselschrift, Schreibschrift, Computer-Kalligrafie

- Lehrgangsmaterial:

48 Lernhefte, Kontrollaufgaben, Abschlussprüfung, Einstiegsset

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 48 Lernhefte, Kontrollaufgaben, Abschlussprüfung, Einstiegsset

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7414922

Die erforderlichen Materialien werden zum Kursbeginn zur Verfügung gestellt und sind im Lehrgangspreis inbegriffen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Hobbyfernlehrgang [nach ZFU] (zur Freizeitgestaltung) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 588 
12 Raten zu 49 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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