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Heilpraktiker/in - Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung

Heilpraktikerausbildung - Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin

Abschluss: institutsinterne Prüfung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens Hauptschulabschluss; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Vollendung des 25. Lebensjahres -polizeiliches Führungszeugnis - gesundheitliche Eignung

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Krankheitslehre - Atmung - Herz - Gefäß- Kreislaufsystem - Blut - Immunologie - Ernährung - Verdauung - Stoffwechsel - Endokrinologie - Urologie - Geschlechtsorgane - Hygiene - Infektologie - Dermatologie - Neurologie - Sinne - Psychiatrie - Orthopädie - Labor - Notfallmedizin - Rechts- und Berufskunde - Injektionstechniken - Ganzkörperuntersuchung - Pädiatrie

- Lehrgangsmaterial:

62 Lehrhefte

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1032 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 62 Lehrhefte

Begleitender Unterricht: 4 Tage Präsenzunterricht (an 2 Wochenenden, insgesamt 21 Unterrichtsstunden) in Stuttgart und wöchentliche Online-Seminare à 1,5 Stunden (insgesamt 148 Online-Seminare/ 169 Ustd)

  • Nah-Unterricht: 142 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5113018

Die Gesundheitsämter erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe (ca. 400,- Euro).

Abschluss
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2376 
24 Raten zu 99 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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