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Personalreferent/in bsb

Geprüfter Personalreferent bsb/Geprüfte Personalreferentin bsb

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung personalwirtschaftlicher Kenntnisse für eine Position im mittleren bis gehobenen Management

Abschluss: Prüfung vor dem Bundesverband Sekretariat und Büromanagement (bSb) e. V. oder institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
bei bSb-Prüfung: mittlerer Bildungsabschluss und mind. 5 Jahre Berufspraxis in Sekretariat oder Büromanagement

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
für bSb-Prüfung: kaufmännische Berufsausbildung und mindestens 3-jährige Berufspraxis oder mindestens mittlerer Bildungsabschluss und 6-jährige Berufspraxis sowie Teilnahme an den Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Personalpolitik und -planung - Personalentwicklung - Personalbeurteilung - Arbeitsrecht - Betriebliches Sozialwesen - Personalentlohnung - Psychologie - Arbeitsmethodik

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, 1 Fallstudie, 1 Begleitheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, 1 Fallstudie, 1 Begleitheft

Begleitender Unterricht: zwei 5-tägige Seminare mit anschließender bSb-Prüfung in Wiesbaden

  • Nah-Unterricht: 80 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 6689 0

Zertifikat
Personalreferent/in bsb (Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement (bSb))
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Personalreferent/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2064 
12 Raten zu 172.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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