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Fachkaufmann/-frau - Personal [IHK geprüft]

Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann/zur Geprüften Personalfachkauffrau gemäß VO vom 23.07.2010

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer IHK

Teilnahmevoraussetzungen:
Abschlussprüfung in einem 3-jährigen Beruf der Personaldienstleistungswirtschaft und mind. 1-jährige Berufspraxis oder Ausbildungsberuf im kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und mind. 2-jährige Berufspraxis oder Ausbildungsberuf und mind. 3-jährige Berufspraxis oder mind. 5-jährige Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entspricht den Teilnahmevoraussetzungen - Näheres beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Lern- und Arbeitsmethodik - Personalarbeit organisieren und durchführen - Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen - Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen - Personal- und Organisationsentwicklung steuern

- Lehrgangsmaterial:

Module in einem Fachbuch, Arbeits- und Übungsbuch, Übungsheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module in einem Fachbuch, Arbeits- und Übungsbuch, Übungsheft

Begleitender Unterricht: 50 Live-online-Seminare und 4 Tage Vor-Ort-Seminare

  • Nah-Unterricht: 132 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5112418

Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2142 
18 Raten zu 119 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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