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Fachwirt/in - Kita- und Hortmanagement [privatrechtlich]

Fachwirt für Kita- und Hortmanagement

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen für Führungs- und Leitungsaufgaben in einer Kita oder in einem Hort

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes Studium oder Ausbildung im pädagogischen Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Stressmanagement und Betriebliches Gesundheitsmanagement - Bildungsmanagement und Organisationsentwicklung - Betriebswirtschaftslehre für die Einrichtung - Büro- und Projektmanagement - Personalmanagement - Konfliktmanagement und Deeskalation - Elterngespräche und Kommunikation - Kita-Recht - Konzeptionsentwicklung - Öffentlichkeitsarbeit - Qualitätsmanagement

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, 1 Materialsammlung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 452 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, 1 Materialsammlung

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7327718c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachwirt/in - Kindertageseinrichtung [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1788 
15 Raten zu 119.20
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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