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Fachkundenachweis "Hygiene und Infektionsschutz" [in Betreuungseinrichtungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche]

Fachkundenachweis "Hygiene und Infektionsschutz"

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Entwicklung von Hygieneplänen und Verfahrensanweisungen (gemäß Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygiene-Verordnung) für Betreuungseinrichtungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einem Träger von Kindertageseinrichtungen; technische Voraussetzung: PC

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundlagen der Hygiene - Hygieneplan - Hygiene-Checks - Reinigungs- und Desinfektionsplan - Maßnahmen für Schädlingsprophylaxe - Hygienerecht für Lebensmittel - Hygieneregeln für Umgang mit Lebensmitteln - Anforderungen für Betriebsstätten hinsichtlich Lebensmittelhygiene

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 22 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7333118c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 378  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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