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Fachkraft für Integrationspädagogik

Fachkraft für Integration und Inklusion

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur Gestaltung von integrativen und inklusiven Prozessen und Unterstützungsangeboten in Kindertagesstätten

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich (z. B. Erzieher/in, Lehrer/in) oder mehrjährige Berufserfahrung bei einem Träger von Kindertagesstätten oder gleichartige Qualifikation (Tagesmutter, Studium Sozialpädagogik o. ä.)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Entwicklungspsychologie - Diagnostik und Beobachtung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen bei Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren - Begrifflichkeiten, pädagogische Ansätze, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Grenzen für Integration und Inklusion in Kitas - Integration von Kindern mit sozialen Einschränkungen und psychischen Störungen - Integration von Kindern mit kognitiven, sensorischen und motorischen Einschränkungen - Integration von Kindern aus Familien mit Migrations- und Fluchterfahrung - Arbeit mit den Eltern

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, Materialsammlung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Materialsammlung

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7317117c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1192 
8 Raten zu 149.00 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

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