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Fachkraft Zoll- und Exportabwicklung (IHK-Zertifikat)

Fachkraft Zoll- und Exportabwicklung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen aus dem Bereich Zoll- und Exportabwicklung

Abschluss: Institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
kaufmännische Grundkenntnisse;
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Verfahren des Im- und Exports von Waren: Grundlagen der verfahrensrechtlichen Aspekte (u.a. Abwicklung des Außenhandelsgeschäfts, Einreichung von Waren, Warenursprung und Präferenzen, zollrechtliche Bestimmungen, Verbote und Beschränkungen, Umsatzsteuer - Erwerbe und Lieferungen im Binnenmarkt, Betriebs- und Außenprüfung, Rechtsschutz in Zollsachen, Importabwicklung - Überführung von Waren in den freien Verkehr, Berechnung von Einfuhrabgaben, Exportabwicklung - Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle, Marktordnungsrecht)

- Lehrgangsmaterial:

1 Online-Modul

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 64 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Online-Modul

Begleitender Unterricht: 4 Tage Präsenzunterricht und 3 Online-Seminare (insg. 38 UStd.)

  • Nah-Unterricht: 38 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 690518

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Geprüfte Zollfachkraft [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1490 
2 Raten zu 745 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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