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Fachanwalt/-anwältin: Urheber- und Medienrecht

Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht (AK-Jura)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gemäss Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
erstes und zweites juristisches Staatsexamen; techn. Voraussetzung: Multimedidia-PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und euroäischen Kulturförderung, Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

- Lehrgangsmaterial:

4 interaktive Lernmodule

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 120 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 interaktive Lernmodule

Begleitender Unterricht: 3 Tage ( für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5111818

Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate.

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1650 
6 Raten zu 275.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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