Inhalt
Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gemäss Fachanwaltsordnung
Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Teilnahmevoraussetzungen:
erstes und zweites juristisches Staatsexamen; techn. Voraussetzung: Multimedidia-PC mit Internetzugang
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Lehrgangsinhalte:
Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz, Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und euroäischen Kulturförderung, Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
- Lehrgangsmaterial:
4 interaktive Lernmodule
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 120 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 4 interaktive Lernmodule
Begleitender Unterricht: 3 Tage ( für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)
- Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5111818
Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate.