Inhalt
Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäss Fachanwaltsordnung
Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Teilnahmevoraussetzungen:
erstes und zweites juristisches Staatsexamen; techn. Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internet-Zugang
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Lehrgangsinhalte:
Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB - Recht des elektron. Geschäftverkehrs einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen - Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht - Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischen Besonderheiten - Recht der Kommunikationsnetze und -dienste insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste - Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht - Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht - Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien - Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
- Lehrgangsmaterial:
4 interaktive Lernmodule
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 120 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 4 interaktive Lernmodule
Begleitender Unterricht: 3 Tage ( für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)
- Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 5111918
Die maximale Lehrgangsdauer beträgt 12 Monate.