Insbesondere für Frauen ist der Minijob ein erster Schritt zurück ins Arbeitsleben. Aber ist dieser wirklich eine Alternative zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder womöglich ein Sackgasse? Die Tatsache, dass viele Frauen ausschließlich geringfügig arbeiten, hat erhebliche Folgen für die eigene Existenzsicherung - heute und im Alter.
Die Expertin Frau Galle-Hahn (Leiterin des Projektes "Perspektive Wiedereinstieg") geht auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedinungen eines Minijobs ein und gibt hilfreiche Tipps wie man/frau sich vor Enttäuschungen schützten kann.
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.