Inhalt
Seit dem 01.04.2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Für Neu- und Umbauten gilt dieses ab dem 01.04.2013 und für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. In unserer Qualifizierung 'Fachkraft für Rauchmelder' erhalten Sie alle Kenntnisse für Planung, Einbau und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Laut Artikel 26 EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sind Fachkräfte für Rauchwarnmelder verpflichtet, einen Kompetenznachweis zu erbringen um als Fachkraft für Rauchwarnmelder tätig zu werden. Dieser Kompetenznachweis muss nach 5 Jahren aktualisiert werden.
- Gesetzliche Regelungen - Verantwortungsbereich Eigentümer / Vermieter - Verantwortungsbereich Mieter - Planung von Rauchwarnmeldeanlagen - DIN 14604 / DIN 14676 - Technische Möglichkeiten - Installation von Rauchwarnmeldern - Wartung von Rauchwarnmeldea
Abschluss: Zertifikat 'Fachkraft für Rauchwarnmelder' der DEKRA Akademie
Gültigkeit: 5 Jahre
Zielgruppe: Beschäftigte von Elektrounternehmen und aus dem Facility Management, sowie alle die Rauchwarnmeldeanlagen instandhalten, vertreiben, planen und installieren.
Voraussetzungen: - Technisches Verständnis
Grundlage: §49 Landesbauordnung NRW Abs. 7
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Zertifikat
- Fachkraft - Rauchwarnmelder (Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676)