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Rauchwarnmelder - Qualifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder (DIN 14676)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Seit dem 01.04.2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Für Neu- und Umbauten gilt dieses ab dem 01.04.2013 und für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. In unserer Qualifizierung 'Fachkraft für Rauchmelder' erhalten Sie alle Kenntnisse für Planung, Einbau und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Laut Artikel 26 EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sind Fachkräfte für Rauchwarnmelder verpflichtet, einen Kompetenznachweis zu erbringen um als Fachkraft für Rauchwarnmelder tätig zu werden. Dieser Kompetenznachweis muss nach 5 Jahren aktualisiert werden.

  • Gesetzliche Regelungen - Verantwortungsbereich Eigentümer / Vermieter - Verantwortungsbereich Mieter - Planung von Rauchwarnmeldeanlagen - DIN 14604 / DIN 14676 - Technische Möglichkeiten - Installation von Rauchwarnmeldern - Wartung von Rauchwarnmeldea

Abschluss: Zertifikat 'Fachkraft für Rauchwarnmelder' der DEKRA Akademie

Gültigkeit: 5 Jahre

Zielgruppe: Beschäftigte von Elektrounternehmen und aus dem Facility Management, sowie alle die Rauchwarnmeldeanlagen instandhalten, vertreiben, planen und installieren.

Voraussetzungen: - Technisches Verständnis

Grundlage: §49 Landesbauordnung NRW Abs. 7

Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Fachkraft - Rauchwarnmelder (Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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