Inhalt
Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, sodass eine hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße Aufstellung und Bedienung besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher strikt einzuhalten. Durch die Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Lkw-Ladekrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreitet.
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen - Sicherheitseinrichtungen an Lkw
Abschluss: Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch).
Gültigkeit: Der personenbezogene Kranführerausweis gilt unbefristet.
Zielgruppe: Alle Personen, die Ladekrane bedienen oder bedienen werden.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und Erfahrung im Bedienen von Kranen. Neben der gesundheitlichen Eignung (besonders räumliches Sehen) ist der Besitz des für den Straßentransport erforderlichen Führerscheins notwendig.
Grundlage: DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Zertifikat
- LKW-Ladekran (Befähigungsnachweis)