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Lagerlogistik - Kenntnisvermittlung (nach §45 SGB III)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Logistikbranche boomt und es besteht eine hohe Nachfrage an Mitarbeitern*. Diese Kenntnissvermittlung bietet die Möglichkeit, bestehende Kenntnisse aufzufrischen oder die Grundlagen für einen Einstieg in die Logistikbranche zu schaffen.

  • Güter annehmen - Güter annehmen und kontrollieren - praktische Prüfungsvorbereitung - Güter lagern Teil 1 - Grundlagen - Kommissionierung / Warenausgang Praxisausbildung - Gabelstapler bedienen - Ausbildung für Fahrpersonal - Güter verpacken Teil 1 -

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Zielgruppe: Personen die eine Tätigkeit in der Logistik anstreben.

Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Berufsausbildung: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Berufspraxis: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Ausnahmeregelung: Sonstige Bed.: Voraussetz

Terminoption: auf Anfrage

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
31.12.20
Do.
Preis auf Anfrage
Robert- Koch- Str. 50
55129 Mainz

Kursort: DEKRA Akademie Mainz
Terminhinweis:
8 Wochen
Terminoption: auf Anfrage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

31.12.20
Do.
s.o.
Preis auf Anfrage
s.o.

Kursort: DEKRA Akademie GmbH DEKRA Akademie Mainz
Terminhinweis:
8 Wochen
Terminoption: auf Anfrage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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