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EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw - Modul 4: Fahrer und Image

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Bereits im Jahr 2003 hat die EU eine Richtlinie erlassen, in der gemeinschaftliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern festgelegt wurden. Für alle Fahrer gilt in Zukunft eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren in vorgeschriebenen Themenbereichen. Das Image eines Unternehmens ist von vielfältigen Faktoren, auf die die Fahrer maßgeblich Einfluss haben, abhängig. Servicequalität, Verhalten, Kommunikation, Umgangsformen sind ausschlaggebend für die Zufriedenheit der Kunden.

Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 3.2, 3.4, 3.6, 3.7 gem. Anlage 1 BKrFQV. - Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs - Ihr Beitrag zu einem positiven Unternehmensbild - Die Qualität Ihrer Leistung im Arbeitsalltag - Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern - Kriminalität und Schleusung vorbeugen

Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Gültigkeit: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer* im Güterkraftverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

Grundlage(n): Mit dem 'Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr', dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt. Das Gesetz findet seit dem 10. September 2009 auf Fahrer Anwendung, die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erforderlich ist. - Richtlinie 2003/59/EG - Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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