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EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw - Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr inkl. DTCO

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

In diesem Modul werden Kenntnisse zu den Bereichen sozialrechtliche Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorschriften für den Güterkraftverkehr vermittelt. Es umfasst darüber hinaus Themen wie Lenk- und Ruhezeiten, Kontrolle der Fahrzeiten, Umgang mit Frachtbrief und Begleitpapieren sowie straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Im Rahmen der Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ist dieses Modul ein wichtiger Bestandteil. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ein kombiniertes Wochenseminar zu buchen, welches alle fünf Module umfasst.

Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 2.1, 2.2 gem. Anlage 1 BKrFQV. - Gesetzliche Regelungen - Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr - Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften - Besondere Transporte - Lenk- und Ruhezeiten - Kontrolle der Fahrzeiten - Einweisung in die Bedienung digitaler Fahrtenschreiber

Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Gültigkeit: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer* im Güterkraftverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

Grundlage(n): - Richtlinie 2003/59/EG - Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) - V

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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