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EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus - Modul 2: Der Kunde im Mittelpunkt

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Für alle Fahrerlaubnisinhaber* der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder D, die diese beruflich nutzen oder nutzen möchten, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen á 7 Stunden absolviert werden. Sowohl kommunikative Fähigkeiten als auch der Umgang mit Konflikten sind Bestandteil dieses Seminars, damit Sie auch in Zukunft einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit und damit zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.

Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 3.6, 3.8 gem. Anlage 1 BKrFQV: - Entwicklung des Verkehrsmarktes in Deutschland - Kommunikation - Umgang mit Konflikten

Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Gültigkeit: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer* im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE

Grundlage(n): Mit dem 'Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr', dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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