Inhalt
Für alle Fahrerlaubnisinhaber* der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder D, die diese beruflich nutzen oder nutzen möchten, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen á 7 Stunden absolviert werden. Sowohl kommunikative Fähigkeiten als auch der Umgang mit Konflikten sind Bestandteil dieses Seminars, damit Sie auch in Zukunft einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit und damit zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 3.6, 3.8 gem. Anlage 1 BKrFQV: - Entwicklung des Verkehrsmarktes in Deutschland - Kommunikation - Umgang mit Konflikten
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Gültigkeit: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer* im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE
Grundlage(n): Mit dem 'Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr', dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)