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Beschleunigte Grundqualifikation zum/zur Lkw-Fahrer/-in (IHK)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Anforderungen an Kraftfahrer* im Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erwerben und diese beruflich für die Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für alle ab dem 18. Lebensjahr für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr für eine Fahrererlaubnis der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden.

  • Nutzfahrzeugtechnik - Arbeitsrecht und -Sicherheit - Gesundheitsschutz - Güterbeförderung - Güterkraftverkehrsmarkt - Fahrperfektion

Abschluss: Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis 'Beschleunigte Grundqualifikation'.

Gültigkeit: Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.

Zielgruppe: Personen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.

Voraussetzungen: Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschl

Grundlage: Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV),

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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