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Die Anforderungen an Kraftfahrer* im Personenverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer sowie der Fahrgäste hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2009 erwerben und die diese beruflich für die Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen.
- Nutzfahrzeugtechnik - Arbeitsrecht und -sicherheit - Gesundheitsschutz - Personenbeförderung - Personenverkehrsmarkt - Fahrperfektion optional: - Prüfungsvorbereitung
Abschluss: Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis 'Beschleunigte Grundqualifikation'.
Gültigkeit: Für beruflich tätige Kraftfahrer* besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Zielgruppe: Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2008 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.
Voraussetzungen: Die beschleunigte Grundqualifikation kann erst ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf deutsch beschränkt is
Grundlage: Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV),
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Zertifikat
- Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)