Inhalt
Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Unternehmer* beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, in dem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Um die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen zu können, erfordert es aktuelle Kenntnisse im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Um dieses auch gewährleisten zu können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit durch Fortbildungen immer auf dem aktuellen Kenntnisstand halten, somit kann auch ein Arbeitsschutz nach aktuellen Gesichtspunkten im Unternehmen durchgeführt und garantiert werden.
- Update über Änderungen in Gesetzen, DGUV-Regelwerken, Normen und technischen Regeln - Aktuelle Gerichtsurteile und deren Kommentierung - Gefahren und Gefährdungen im täglichen Alltag - Gefährdungsermittlung und -beurteilung - Kommunikation zwischen FaS
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi/Sifa) und Sicherheitsbeauftragte (Sibe)
Voraussetzungen: Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zur Fachkraft für Arbeitssicherheit / zum Sicherheitsbeauftragten
Grundlage: ArbSchG, ASiG, SGB VII, DGUV Vorschrift 1 und 2, DGUV Regel100-001
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Fachkraft - Arbeitssicherheit [privatrechtlich] i
Sicherheitsbeauftragte/r