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Arbeitssicherheits - Update - Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Unternehmer* beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, in dem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Um die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen zu können, erfordert es aktuelle Kenntnisse im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Um dieses auch gewährleisten zu können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit durch Fortbildungen immer auf dem aktuellen Kenntnisstand halten, somit kann auch ein Arbeitsschutz nach aktuellen Gesichtspunkten im Unternehmen durchgeführt und garantiert werden.

  • Update über Änderungen in Gesetzen, DGUV-Regelwerken, Normen und technischen Regeln - Aktuelle Gerichtsurteile und deren Kommentierung - Gefahren und Gefährdungen im täglichen Alltag - Gefährdungsermittlung und -beurteilung - Kommunikation zwischen FaS

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi/Sifa) und Sicherheitsbeauftragte (Sibe)

Voraussetzungen: Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zur Fachkraft für Arbeitssicherheit / zum Sicherheitsbeauftragten

Grundlage: ArbSchG, ASiG, SGB VII, DGUV Vorschrift 1 und 2, DGUV Regel100-001

Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Arbeitssicherheit [privatrechtlich] i
Sicherheitsbeauftragte/r

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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